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Veröffentlicht am 15.02.2026
Stand: Februar 2026
Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat, aber freiwillig weiterarbeiten möchte, erhält seit 1. Januar 2026 einen neuen steuerlichen Vorteil: die sogenannte Aktivrente.
Dabei handelt es sich nicht um eine neue Rentenart, sondern um einen Steuerbonus für Arbeitnehmer im Rentenalter. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei bleiben.
Für viele Arbeitnehmer stellt sich deshalb die Frage, ob sich Arbeiten nach dem Renteneintritt steuerlich lohnt. Gerade bei Fragen rund um Einkommensteuer, Renteneinkünfte oder zusätzliche Beschäftigung im Rentenalter ist eine frühzeitige steuerliche Planung sinnvoll. Weitere Informationen zur steuerlichen Situation von Privatpersonen finden Sie auch auf unserer Seite zur Steuerberatung für Privatpersonen.
In diesem Beitrag erklären wir verständlich:
Die Aktivrente ist ein steuerlicher Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten.
Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat können steuerfrei sein.
Wichtig ist dabei: Die Aktivrente ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern eine steuerliche Regelung im Einkommensteuerrecht.
Der Freibetrag wird bereits direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Gerade bei zusätzlichen Einkünften im Rentenalter stellt sich häufig die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Einkünfte. Informationen zur Erstellung der Steuererklärung finden Sie auch auf unserer Seite zur Einkommensteuerberatung in München.
Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026.
Der Steuerbonus kann jedoch erst genutzt werden, wenn die persönliche Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Die Aktivrente gilt dann ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Regelaltersgrenze im Mai → Aktivrente ab Juni
Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach der Regelaltersgrenze weiterhin arbeiten.
Entscheidend ist, dass Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit vorliegt.
Nicht begünstigt sind typischerweise:
Minijobber profitieren grundsätzlich nicht vom Steuerbonus. Möglich ist jedoch zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Nein. Die Steuerbefreiung wird grundsätzlich automatisch über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt.
Ein gesonderter Antrag beim Finanzamt ist normalerweise nicht erforderlich.
Pro Monat können maximal 2.000 € Arbeitslohn steuerfrei bleiben. Verdient man mehr, wird nur der darüber hinausgehende Betrag versteuert.
Beispiel
Monatslohn 2.500 € → 2.000 € steuerfrei, 500 € steuerpflichtig.
Verdient man in einem Monat weniger als 2.000 €, kann der verbleibende Betrag nicht auf andere Monate übertragen werden.
Auch Bonuszahlungen oder Weihnachtsgeld zählen zum Arbeitslohn des jeweiligen Monats. Steuerfrei bleibt insgesamt jedoch maximal der Betrag von 2.000 €.
Die Aktivrente kann im Lohnsteuerabzug nur bei einem Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Bei einer Beschäftigung mit Steuerklasse VI verlangt das Bundesfinanzministerium eine Bestätigung, dass der Freibetrag nicht parallel in einem anderen Arbeitsverhältnis genutzt wird.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass steuerfrei automatisch bedeutet, dass keine Abgaben mehr anfallen.
Steuerfrei bedeutet nicht automatisch abgabenfrei.
Beiträge zur Krankenversicherung oder Pflegeversicherung können weiterhin entstehen.
Die Aktivrente beeinflusst außerdem nicht die Höhe der gesetzlichen Altersrente.
Die gesetzliche Regelaltersgrenze wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| 1964 und jünger | 67 Jahre |
Die Aktivrente schafft seit 2026 einen steuerlichen Anreiz, nach der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.
Mit einem monatlichen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 € kann sich eine Beschäftigung im Rentenalter finanziell deutlich stärker lohnen.
Wichtig ist jedoch die richtige Einordnung: Die Aktivrente ist kein Bestandteil der gesetzlichen Rente, sondern ein steuerlicher Freibetrag auf Arbeitslohn.
Die Aktivrente ist ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat können steuerfrei bleiben.
Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie kann jedoch erst genutzt werden, wenn die persönliche Regelaltersgrenze erreicht wurde. Der steuerfreie Betrag gilt ab dem Folgemonat.
Nein. Der Freibetrag wird normalerweise automatisch über die Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber berücksichtigt.
Nein. Der Steuerbonus gilt nur für Arbeitslohn aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Minijobs profitieren nicht direkt von der Steuerbefreiung.
Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat können steuerfrei sein. Verdient man mehr, wird nur der darüber hinausgehende Betrag versteuert.
Die Steuerbefreiung betrifft nur die Einkommensteuer. Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung können weiterhin entstehen.
Wenn Sie unsicher sind, wie sich zusätzliche Einkünfte im Rentenalter steuerlich auswirken, beraten wir Sie gerne im Rahmen unserer Einkommensteuerberatung.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine belastbare Einordnung ist immer der Einzelfall maßgeblich.