Steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung mit Weitblick

  • Als unser Mandant profitieren Sie in Sachen Steuern von einer um­fassenden, vor­aus­schau­enden Be­ratung und einer hohen Trans­parenz.
  • Als Ihr Partner setzen wir uns ener­gisch für Ihre wirt­schaft­lichen, finanziellen und steuerlichen Interessen ein.
  • Zu unserer Philo­sophie zählt, dass wir für all unsere Man­dan­ten eine indi­vi­duelle, auf ihre Ziele aus­gerich­tete Lösung suchen und umsetzen.
  • Lang­jährige, breit­gefächerte Steuerberater-Erfahrung in ver­schiedenen Bereichen der Heilberufe, des Handwerks und der Baubranche, der Industrie und des Handels auch im E-Commerce und Online Handel, der steuer­lichen Be­hand­lung von Immobilien sowie der Digitalisierung der Buchhaltung und der Lohn­abrechnung bilden dabei ein ver­lässliches Fundament.
TOP-Steuerberater 2022 - Focus Money und Handelsblatt Qualitätssiegel
Die BN Steuerberatung in München gehört auch 2022 zu den deutschen TOP Steuerberatern mit Qualitätssiegel!

Unsere Kanzlei hat sich in den letzten Jahren in verschiedenen Fachbereichen spezialisiert. So können wir unseren Mandanten eine umfassende steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung anbieten. Das Feedback, das wir von unseren Mandanten bekommen hat der Test wiederholt bestätigt. Wir sind stolz, dass wir mit unserem Team die Auszeichnung zum besten Steuerberater in München zum sechsten Mal in Folge feiern können.

Aktuelle Steuerinformationen

    Wirkt die Berichtigung einer Rechnung rückwirkend?
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 14.11.2022 in einem Sachverhalt bezüglich der rückwirkenden Berichtigung von Rechnungen und dem damit verbundenen Vorsteuerabzug entschieden.

    Sind in einer Rechnung die Angaben nicht in so hohem Maße unbestimmt, unzutreffend und unvollständig, dass sie fehlenden Angaben gleichstehen, ist das Finanzamt daran gehindert, nur deshalb den Vorsteuerabzug zu verweigern. Wenn das Finanzamt über alle Informationen verfügt, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen, kann davon ausgegangen werden, dass dem Steuerpflichtigen das Recht auf den Vorsteuerabzug zusteht.
    >>>weiterführende Informationen<<
    Führt bezahlte Werbung für den Arbeitgeber zu Arbeitslohn?
    Im Fall, den der BFH am 21.06.2022 entschieden hat, verpflichtete sich der Arbeitnehmer zur Anbringung eines mit der Firmenwerbung des Arbeitgebers bedruckten Kennzeichenhalter an dem Privatfahrzeug. Der Arbeitgeber stellte den Kennzeichenhalter kostenfrei zur Verfügung. Der Mietvertrag endete mit Ausscheiden des Arbeitnehmers und konnte von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Der jährliche Mietzins betrug 255,00 EUR. Der Arbeitgeber war der Auffassung, dass es sich bei den Einkünften des Arbeitnehmers um sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG handelt. Das Finanzamt berücksichtigte die Mietzahlungen als durch das Dienstverhältnis veranlassten Arbeitslohn und nahm den Arbeitgeber für die nicht einbehaltene Lohnsteuer in Haftung. Der BFH hat entschieden, dass das Entgelt für Werbung als durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist und damit Arbeitslohn darstellt, wenn dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen Werbemietvertrag kein eigenständiges wirtschaftliches Gehalt zukommt. An einem eigenen wirtschaftlichen Gehalt mangelt es, wenn die Werbewirkung nicht sichergestellt ist und die Entgeltbemessung offenkundig an der Freigrenze von 256 EUR für sonstige Einkünfte bemessen wird. Die Veranlassung durch das Arbeitsverhältnis ergibt sich daraus, wenn die Verträge ausschließlich mit eigenen Mitarbeitern abgeschlossen und die Laufzeit der Verträge an das Arbeitsverhältnis geknüpft sind.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann nicht übernommen werden.

Zu unseren Man­dan­ten gehören Unter­nehmen, Frei­be­rufler, Verbände, Genossen­schaf­ten und Ärzte ebenso wie Privat­per­sonen, die Unter­stützung in steuer­lichen Ange­legen­heiten suchen. Viele unserer Man­dan­ten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren.

Das können wir als Steuerberater in München für Sie tun

Unternehmer oder Freiberufler

Wir begleiten Sie partner­schaft­lich auf Ihrem Weg – ob Sie Existenz­gründer sind, ein boomendes Unter­nehmen oder einen Verband leiten, ob Sie ver­kaufen, kaufen oder Ihre Nach­folge planen möchten.

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Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker

Im Bereich "heilende Berufe" haben wir als Steuer­berater besonders viel Erfahrung. Wir unterstützen Ärzte, Zahn­ärzte, Tierärzte, Apotheker und Unternehmer die im Heil­beruflichen Bereich tätig sind rund um Buch­haltung, Lohn­buch­führung und steuer­liche Planung.

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Privatperson

Unsere Steuerexperten zeigen Ihnen, wo sich Einsparpotenziale und Chancen ergeben, entlasten Sie durch die Erstellung Ihrer Steuererklärungen und vertreten engagiert Ihre Inter­essen bei den Steuerbehörden.

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Immobilienbesitzer

Melden Sie sich recht­zeitig vor Kauf, Ver­kauf oder Reno­vie­rung von Immo­bilien bei uns. Man kann viel falsch machen und so Geld verlieren. Wenn Sie recht­zeitig gut planen, spart Ihnen das unter Um­ständen viele tausend Euro.

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Arbeitgeber

Ob Vollzeit oder Teilzeit, ob Mini-Job, Saison­arbeit oder Bau­lohn: Wir sind stets auf dem Laufen­den des Lohn­steuer- und Sozial­ver­sicherungs­rechts. Als Steuerberater erledigen wir Ihre Lohn­ab­rech­nung gewissenhaft zu attraktiven Konditionen.

Weitere Informationen

Ihre Steuerkanzlei in München für Unternehmen, Freiberufler, Verbände, Genossenschaften, Ärzte und Therapeuten

Sie sind für die Finanzen einer Kapital- oder Personengesellschaft verantwortlich oder möchten sich als Einzelunternehmer auf das Wesentliche konzentrieren, statt auf Buchhaltung und Lohnabrechnung? Oder Sie möchten als Privatperson oder Verein Ihre Steuerangelegenheiten in sicheren Händen wissen? Vielleicht haben Sie Immobilienvermögen und sind unsicher, welche steuerlichen Aspekte bei Immobilien zur berücksichtigen sind? Sie haben eine geerbt oder wollen sich über die steuerlichen Auswirkungen eines Erbes informieren. Wir beraten Sie in allen steuerlichen Belangen, kümmern uns um Ihre Buchführung und stellen sicher, dass Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen immer top sind. Das machen wir gerne für unsere Mandanten:

Steuerberatung

  • Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen
  • Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärungenn
  • Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer bei Immobilieninvestitionen
  • Steuerplanung und -optimierung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Controlling
  • Unterstützung bei Bankgesprächen und Kreditverhandlungen
  • Liquiditätsplanung
  • Branchenvergleiche
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Gründung und Rechtsformwahl für Existenzgründer

Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung

  • Erstellung der Finanzbuchhaltung, auf Wunsch mit Unternehmen online
  • Digitales Belegbuchen per Online-Übertragung (Ihre Buchungsbelege und Kontoauszüge bleiben in Ihrem Unternehmen)
  • Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Kostenstellenrechnung
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Archivierung und Sicherung Ihrer Daten
  • Mahnwesen
  • Erstellung der Lohnbuchhaltung
  • Lohnnebenkostenoptimierung

Jahresabschlüsse

  • Steuerliche Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen einschließlich der E-Bilanz
  • Handelsrechtliche Jahresabschlüsse mit entsprechendem Anhang zur Veröffentlichung
  • Elektronische Veröffentlichung bzw. Hinterlegung im Bundesanzeiger (Pflicht für KapG und GmbH & Co KG)
  • Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Schlussbilanzen
  • Liquidationseröffnungs- und Schlussbilanz
  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Private Steuererklärungen