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Außergewöhnliche Belastungen 2026: Was Patienten steuerlich absetzen können

Veröffentlicht am 19.03.2026

Viele Privatpersonen in München wissen nicht, dass sie zahlreiche Krankheitskosten und Gesundheitsausgaben steuerlich geltend machen können. Über die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen lassen sich diese Kosten in der Einkommensteuer berücksichtigen.

Gerade im Rahmen der Steuerberatung für Privatpersonen zeigt sich: Wer seine Ausgaben kennt und richtig dokumentiert, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufig entstandene Kosten, die über die üblichen Lebenshaltungskosten hinausgehen. Dazu zählen insbesondere medizinisch notwendige Ausgaben.

 

Welche Krankheitskosten sind absetzbar?

  • Arzt- und Zahnarztkosten, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Medikamente und Rezeptgebühren
  • Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte
  • Physiotherapie und Reha-Maßnahmen
  • Fahrtkosten zu Ärzten und Behandlungen
  • Zahnersatz und größere medizinische Eingriffe

Wichtig ist, dass die Kosten medizinisch notwendig sind und entsprechend nachgewiesen werden können.

 

Was gilt für alternative Behandlungen?

Auch Kosten für Heilpraktiker oder alternative Therapien können absetzbar sein – vorausgesetzt, die medizinische Notwendigkeit ist nachweisbar.

 

Zumutbare Eigenbelastung – was bedeutet das?

Nicht alle Kosten wirken sich sofort steuermindernd aus. Das Finanzamt berücksichtigt nur den Teil, der die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigt.

Diese hängt ab von:

  • Einkommen
  • Familienstand
  • Anzahl der Kinder

👉 Erst wenn Ihre Krankheitskosten diese Grenze überschreiten, entsteht ein steuerlicher Vorteil.

 

Typische Fehler vermeiden

  • Keine oder unvollständige Belege
  • Fehlender Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
  • Kosten werden falsch oder zu spät angesetzt

Eine saubere Dokumentation ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile vollständig zu nutzen.

 

Fazit: Gesundheitskosten gezielt steuerlich nutzen

Die außergewöhnlichen Belastungen bieten Privatpersonen ein großes Potenzial zur Steuerersparnis – insbesondere bei höheren Krankheitskosten.

Eine individuelle Prüfung im Rahmen der Einkommensteuer zeigt, welche Kosten konkret angesetzt werden können.

 

Häufige Fragen zu außergewöhnlichen Belastungen

  • Welche Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar?
    Alle medizinisch notwendigen Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können berücksichtigt werden.
  • Sind Zahnarztkosten absetzbar?
    Ja, insbesondere Zahnersatz und größere Behandlungen können als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.
  • Was ist die zumutbare Eigenbelastung?
    Das ist der Teil der Kosten, den Sie selbst tragen müssen. Nur darüber hinausgehende Beträge wirken sich steuerlich aus.
  • Sind alternative Heilmethoden absetzbar?
    Ja, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann.

Rechtlicher Hinweis
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine belastbare Einordnung ist immer der Einzelfall maßgeblich.

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