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Veröffentlicht am 19.03.2026
Viele Privatpersonen in München wissen nicht, dass sie zahlreiche Krankheitskosten und Gesundheitsausgaben steuerlich geltend machen können. Über die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen lassen sich diese Kosten in der Einkommensteuer berücksichtigen.
Gerade im Rahmen der Steuerberatung für Privatpersonen zeigt sich: Wer seine Ausgaben kennt und richtig dokumentiert, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren.
Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufig entstandene Kosten, die über die üblichen Lebenshaltungskosten hinausgehen. Dazu zählen insbesondere medizinisch notwendige Ausgaben.
Wichtig ist, dass die Kosten medizinisch notwendig sind und entsprechend nachgewiesen werden können.
Auch Kosten für Heilpraktiker oder alternative Therapien können absetzbar sein – vorausgesetzt, die medizinische Notwendigkeit ist nachweisbar.
Nicht alle Kosten wirken sich sofort steuermindernd aus. Das Finanzamt berücksichtigt nur den Teil, der die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigt.
Diese hängt ab von:
👉 Erst wenn Ihre Krankheitskosten diese Grenze überschreiten, entsteht ein steuerlicher Vorteil.
Eine saubere Dokumentation ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile vollständig zu nutzen.
Die außergewöhnlichen Belastungen bieten Privatpersonen ein großes Potenzial zur Steuerersparnis – insbesondere bei höheren Krankheitskosten.
Eine individuelle Prüfung im Rahmen der Einkommensteuer zeigt, welche Kosten konkret angesetzt werden können.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine belastbare Einordnung ist immer der Einzelfall maßgeblich.