Wir halten Sie über wichtig Steueränderungen und praktische Tipps aus unserer Münchner Kanzlei auf dem Laufenden. Verständlich, kompakt und mit echtem Mehrwert. So bleiben Sie im steuerlichen Alltag gut informiert.
Veröffentlicht am 15.02.2026
Pflege trifft viele Familien plötzlich – organisatorisch und finanziell. Die gute Nachricht: Ein Teil der Pflegekosten lässt sich steuerlich berücksichtigen, je nach Situation als außergewöhnliche Belastung, über Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder über den Pflege-Pauschbetrag. Entscheidend sind die Details: Wer zahlt? Wo findet die Pflege statt? Welche Leistungen sind enthalten? Und: Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt für bestimmte Steuerermäßigungen wieder besonders strikt: Rechnung + Zahlung per Überweisung aufs Konto des Leistungserbringers.
Als Steuerberater in München für Privatpersonen unterstützen wir Sie dabei, die beste steuerliche Lösung zu wählen, Unterlagen richtig aufzubereiten und typische Fehler zu vermeiden.
Inhaltsübersicht
Welche Wege gibt es, Pflegekosten steuerlich abzusetzen?
Je nach Fall kommen drei „Schienen“ in Betracht:
Wichtig: Dieselben Aufwendungen können nicht doppelt genutzt werden (z. B. gleichzeitig § 33 und § 35a).
Option A: Pflege-Pauschbetrag – einfach & oft unterschätzt
Wenn Sie eine Person persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, kann statt Einzelnachweisen der Pflege-Pauschbetrag sinnvoll sein. Er beträgt:
Typische Voraussetzungen (vereinfacht):
Praxis-Tipp: Der Pflege-Pauschbetrag lohnt sich besonders, wenn Sie zwar regelmäßig helfen, aber nicht alle Einzelkosten sauber belegbar sind – oder wenn die zumutbare Belastung bei § 33 einen Großteil „auffrisst“.
Option B: Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) – wenn hohe Kosten anfallen
Hohe Pflegekosten (z. B. Eigenanteile, Pflegeheim, medizinisch notwendige Leistungen) können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden – aber nur, soweit sie die „zumutbare Belastung“ übersteigen.
Was bedeutet „zumutbare Belastung“?
Das ist ein einkommensabhängiger Eigenanteil, den der Fiskus Ihnen „zumutet“. Die Berechnung erfolgt gestaffelt (Stufenmodell). In Bayern stellt die Finanzverwaltung dafür sogar einen Online-Rechner bereit.
Wichtig in der Praxis:
Option C: Haushaltsnahe Dienstleistungen & Pflege/Betreuung (§ 35a EStG)
Gerade bei ambulanter Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe kann § 35a EStG besonders attraktiv sein, weil er direkt die Einkommensteuer mindert (nicht nur das zu versteuernde Einkommen).
Wie hoch ist die Steuerermäßigung?
Wo muss die Leistung erbracht werden?
Im Haushalt – bei Pflege/Betreuung auch im Haushalt der gepflegten/betreuten Person (EU/EWR).
Wichtige Änderung ab Veranlagungszeitraum 2025
Für die Steuerermäßigungen nach § 35a Abs. 2 und 3 gilt: Rechnung + Zahlung per Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers sind Pflicht.
Hintergrund: Der BFH hatte für ältere Jahre u. a. bei ambulanten Pflege-/Betreuungsleistungen entschieden, dass Rechnung/Bankeinbindung damals nicht zwingend war; diese Linie ist durch die neue gesetzliche Fassung ab VZ 2025 in der Praxis „überholt“.
Pflegeheim & stationäre Pflege: Was ist steuerlich möglich?
Bei Pflegeheimkosten kommt es sehr stark auf die Zusammensetzung der Kosten an (z. B. Unterkunft/Verpflegung vs. Pflege-/Betreuungsleistungen, Erstattungen, Eigenanteile). Oft ist eine Kombination aus:
Praxis-Tipp: Heimrechnungen sollten möglichst eine saubere Aufschlüsselung enthalten, damit steuerlich klar ist, welcher Anteil wie behandelt werden kann.
Welche Pflegekosten sind typischerweise absetzbar?
Je nach Fallkonstellation (Pauschbetrag, § 33, § 35a) sind häufig relevant:
Oft relevant
Oft nicht oder nur eingeschränkt
Unterlagen-Checkliste (damit wir als Steuerberater sauber arbeiten können)
Bitte – soweit vorhanden – sammeln:
FAQ – Pflegekosten in der Steuererklärung
Sind Pflege- und Betreuungsleistungen auch absetzbar, wenn die pflegebedürftige Person nicht bei mir wohnt?
Ja, im Rahmen von § 35a können Pflege-/Betreuungsleistungen auch dann begünstigt sein, wenn sie im Haushalt der gepflegten/betreuten Person erbracht werden (EU/EWR) – entscheidend sind die formalen Voraussetzungen, insbesondere ab VZ 2025: Rechnung + Überweisung.
Was ist besser: Pflege-Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten?
Das hängt von der Höhe der Kosten und Ihrer „zumutbaren Belastung“ ab. Der Pauschbetrag ist unkompliziert; hohe Kosten können über § 33 mehr bringen – aber nur oberhalb der zumutbaren Belastung.
Kann ich § 35a und außergewöhnliche Belastungen gleichzeitig nutzen?
Nicht für dieselben Aufwendungen. Es muss sauber getrennt werden, was wo angesetzt wird.
Steuerberater München Privatpersonen: Übernehmt ihr auch nur die Prüfung der Pflegekosten?
Ja – viele Mandanten aus München kommen genau dafür: Wir prüfen die beste steuerliche Schiene, sagen, welche Nachweise fehlen, und übernehmen die komplette Einkommensteuererklärung und die Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Steuerberater München für Privatpersonen: So helfen wir bei Pflegekosten
Die steuerlich korrekte und optimale Berücksichtigung von Pflegekosten ist komplex und hängt von Ihrer Gesamtsituation ab (u. a. Einkünfte, außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Eigenbelastung, Zuschüsse/Erstattungen). Deshalb prüfen und berücksichtigen wir Pflegekosten im Rahmen der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung .
Rechtlicher Hinweis
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine belastbare Einordnung ist immer der Einzelfall maßgeblich.